Struktur und Aufgaben der Innung

Struktur und Aufgaben der Innung sind durch
das Gesetz der Ordnung des Handwerks geregelt
(Handwerksordnung)

Die Innung ist die fachliche Organisationsform des Handwerks auf der örtlichen Stufe. In der Innung haben sich selbständige Handwerker des gleichen Handwerks oder solcher Handwerke, die sich fachlich oder wirtschaftlich nahestehen, zur Förderung ihrer gemeinsamen gewerblichen Interessen innerhalb eines bestimmten Bezirks zusammengeschlossen. Der Zusammenschluss ist in das freie Belieben der selbständigen Handwerker gestellt, die Mitgliedschaft ist daher freiwillig.

Die Handwerksinnung ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts.
Sie steht unter der Rechtsaufsicht der Handwerkskammer.

Der Gesetzgeber hat der Innung eine ganze Reihe von Aufgaben zugedacht. Aufgabe der Handwerksinnung ist es, die gemeinsamen gewerblichen Interessen ihrer Mitglieder zu fördern. Insbesondere hat sie den Gemeingeist und die Berufsehre zu pflegen, ein gutes Verhältnis zwischen Meistern, Gesellen und Lehrlingen anzustreben, die Lehrlingsausbildung zu überwachen, Gesellenprüfungen abzunehmen, sofern sie von der Handwerkskammer dazu ermächtigt ist, das handwerkliche Können der Meister und Gesellen zu fördern und über Angelegenheiten der in ihr vertretenen Handwerke Gutachten und Auskünfte zu erstatten. Die Handwerksinnung soll ferner die Mitgliedsbetriebe zum Zweck einer wirtschaftlichen Betriebsführung unterstützen.

Organe der Handwerksinnung sind die Innungsversammlungen, der Vorstand und die Ausschüsse. Die Innungsversammlung, die aus den Mitgliedern der Handwerksinnung besteht, ist das höchste Organ. Sie wählt den Vorstand und die Ausschüsse. Der Vorstand besteht aus dem Obermeister und einer Zahl von weiteren Mitgliedern. Der Obermeister ist der Vorsitzende des Vorstands und in der Regel der gesetzliche Vertreter der Innung. Von den Ausschüssen ist der Gesellenprüfungsausschuß der wichtigste.

Der Gesellenprüfungsausschuß, zu dessen Errichtung die Ermächtigung der Handwerkskammer erforderlich ist, nimmt die Gesellenprüfung der Lehrlinge ab.
Ein besonderer Ausschuß ist der Gesellenausschuß, der im Interesse eines guten Verhältnisses zwischen den Innungsmitgliedern und den bei ihnen beschäftigten Gesellen bei der Handwerksinnung errichtet wird.

Der Gesellenausschuß besteht ausschließlich aus Gesellen, die von ihren Kollegen gewählt werden. Der Gesellenausschuß hat bei bestimmten Innungsangelegenheiten Mitspracherechte.